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VISUM ESTLAND

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (falls nicht anders angegeben):

  • EU-Länder, Schweiz, Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, Singapur, San Marino, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela

    TRANSIT: Kein Visum benötigen Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Bürger der folgenden Länder: Angola, Äthiopien, Afghanistan, Bangladesch, Côte d'Ivoire, Eritrea, Ghana, Haiti, Irak, Iran, Kongo (Demokratische Republik), Liberia, Libyen, Mali, Nigeria, Pakistan, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Togo.

Visaarten :

  • Flughafentransit, Transitvisum, Kurzzeitvisum, Langzeitvisum

Visagebühren:

Deutschland:
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen Deutsche eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Botschaft der Republik Estland in Berlin beantragen.
Kurzzeitvisum: 20 € ( maximal 30 Tage gültig). Langzeitvisum: 50 € ( maximal 1 Jahr gültig). Transitvisum: 20 € ( einmalige Einreise). Doppeltes Transitvisum: 25 €. Jugendliche unter 18 Jahren erhalten das Visum kostenlos. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Bürger, die für Deutschland eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben.
Österreich und Schweiz:
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen Österreicher und Schweizer eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Kurzzeitvisum: 20 € ( maximal 30 Tage gültig). Langzeitvisum: 25 € ( maximal 30 Tage gültig), 50 € ( maximal 1 Jahr gültig). Transitvisum: 25 € ( einmalige Einreise). Jugendliche unter 18 Jahren erhalten das Visum kostenlos. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Bürger, die für Österreich oder die Schweiz eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben.

Gültigkeitsdauer:

  • Flughafentransit- und Transitvisum: max. 2 Tage
  • Kurzzeitvisum: 30 Tage
  • Langzeitvisum: 1 Jahr bzw. 6 Monate bei Ausstellung in Genf.

Antragstellung:

Anträge müssen p ersönlich beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (siehe Adressen ). Wenn es im Land des Wohnsitzes keine estnische diplomatische Vertretung gibt, kann ein Antrag auch per Post gestellt werden.

Webtipp: Greencard Visa USA

Unterlagen:

  • Gültiger Reisepass (Original) mit 2 leeren Seiten, muss mindestens 3 Monate über den geplanten Ausreisetermin hinaus gültig sein.
  • Ausgefülltes Antragsformular in englischer, russischer oder estnischer Sprache
  • 1 Passfoto neueren Datums
  • Zahlungsbeleg bzw. Scheck für Visagebühren
  • Nachweis der Reisebuchung oder Einladung
  • Krankenversicherung
  • Nachweis ausreichender Geldmittel (mindestens 538 EsK ( 35 € ) pro Tag und Person
  • Nachweis einer bezahlten Unterkunft
  • Ggf. adressierter, frankierter Freiumschlag.

Bearbeitungszeit: Anträge werden bis zu 30 Tage bearbeitet.
Mehr Informationen, kontaktieren Sie die Botschaft in Ihrem land.


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